Elektroautos und Hybridautos

ID.4 Pure Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 15,6; CO₂-Emission in g/km: kombiniert 0; Effizienzklasse: A+++.

Die Zukunft fährt elektrisch.

Elektromobilität wird bei Volkswagen seit vielen Jahren vorangetrieben und weiterentwickelt. Hier stellen wir Ihnen unsere aktuellen vollelektrischen Modelle vor.

ID. steht nicht nur für elektrisches Fahren, sondern für Ihren ganz persönlichen Raum auf Rädern. So flexibel, dass er Ihnen mehr Freiheit bietet. So intelligent, dass er Sie versteht. Wort für Wort. Und voll innovativer Technologie, die eine neue Dimension vollelektrischer Beschleunigung und Reichweite für alle möglich macht.
Sie haben noch Fragen zum Thema Elektromobilität? Alles Wichtige über Vorteile, Erwerb, Aufladen und Reichweite eines Elektroautos sowie Technologie und Nachhaltigkeit unserer ID. Modelle erfahren Sie hier. 
Sie möchten mehr erfahren? Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

ID. Buzz Pro: Stromverbrauch in kWh/100 km: 18,9 (kombiniert); CO2-Emission kombiniert in g/km: 0; Effizienzklasse: A+++.

Günstiger als gedacht: Elektromobilität

Elektrofahrzeuge sind heute kein Nischenprodukt mehr. Trotzdem glauben immer noch viele Menschen, dass sie teuer sind. Warum das nicht mehr stimmt und wie Sie in Zukunft sogar günstiger unterwegs sind, erfahren Sie bei uns in den Autohäusern.

Folgende Vorteile bietet Ihnen ein E-Auto:

  • Staatliche Förderung + Herstelleranteil am Umweltbonus1,2 für Privatkunden, die einen Neu- oder Gebrauchtwagen erwerben

  • Batterie-Garantie3 über acht Jahre oder 160.000 km

  • Steuervorteile von Elektroautos und Plug-In-Hybriden bei der Dienstwagenregelung

ID.4 GTX: Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 17,2-15,8; CO2-Emission in g/km: kombiniert 0; Effizienzklasse: A+++.

Volkswagen übernimmt den staatlichen Anteil der Umweltprämie für Elektroautos

Für alle förderfähigen Volkswagen ID. Modelle, die Privatkunden bis einschließlich 15. Dezember 2023 bestellt, aber noch nicht übernommen und zugelassen haben, kompensiert Volkswagen – zusätzlich zum Herstelleranteil – auch den Bundesanteil.

Erfolgen Auslieferung und Zulassung in diesem Jahr, und zwar bis zum 31. März 2024, zahlt Volkswagen eine Prämie von bis zu 4.500 Euro, wie sie ursprünglich von der Bundesregierung in Aussicht gestellt worden war.

ID.3 Pro Performance: Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 13,5-12,9; CO2-Emission in g/km: kombiniert 0; Effizienzklasse: A+++.

0,5-Prozent-Regel für elektrische Dienstwagen

Sehr interessant ist auch die 0,5-Prozent-Regel für elektrische Dienstwagen. Außerdem gibt es bei der Installation von Ladepunkten je nach Bundesland Unterstützung.

Durch zusätzliche staatliche Förderungen für Gewerbekunden gewinnt eine Misch- oder vollelektrische Flotte immer mehr an Attraktivität. Wir unterstützen Sie gerne die richtigen Modelle für Ihre Mitarbeiter zu finden, die richtige Wahl der Ladeinfrastruktur zu treffen und alle möglichen Förderungen zu erhalten. Kommen Sie einfach auf uns zu.

Golf GTE: Kraftstoffverbrauch in l/100 km: kombiniert 1,7; Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 10,7; CO₂-Emission in g/km: kombiniert 38; Effizienzklasse: A+++.

Batterie wird wieder voll

Elektromobilität wird zunehmend unseren Alltag bestimmen. Vielleicht bald auch Ihren. Dann können Sie sich von alten Gewohnheiten lösen und werden feststellen, dass vieles einfacher geworden ist. So können Sie zum Beispiel Ihr Elektroauto aufladen, während Sie schlafen, arbeiten oder einkaufen gehen. Die zahlreichen Ladestationen unterwegs oder direkt bei Ihnen zu Hause liefern Ihnen jederzeit den Strom.

Zu Hause laden:
-> An der eigenen Steckdose mit dem dazugehörigen Ladestecker über Nacht
-> Über die Wallbox den ID.Charger von Elli

Unterwegs an öffentlichen Ladestationen:
-> We Charge an über 300.000 Ladepunkten in ganz Europa*

* Die Ladetarife, die Ladekarte sowie die ID. Charger-Modelle sind ein Angebot der Volkswagen Group Charging GmbH (Elli).

Immer größere Reichweiten.
Schneller laden. Weiter fahren.

Sie machen sich Sorgen über die elektrische Reichweite? Während dieser Punkt in den vergangenen Jahren noch eine berechtigte Hürde beim Kauf eines E-Autos war, gehört dies glücklicherweise der Vergangenheit an. Die stetige Optimierung der Batterien und des Ladeprozesses hat bei den aktuellen Modellen Reichweiten von mehr als 500 km erreicht – die E-Autos stehen der Reichweite von verbrennungsmotobetriebenen Fahrzeugen in nichts mehr nach. Bei einem durchschnittlichen Arbeitsweg reicht es also, wenn Sie Ihr Fahrzeug einmal die Woche aufladen.

Fragen & Antworten

Sie haben noch Fragen? Wir beantworten sie gerne.

Kontaktformular

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1 Das hier Dargestellte dient ausschließlich Ihrer Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Über Ihren Antrag auf Gewährung des Bundesanteils entscheidet ausschließlich das BafA anhand seiner Förderrichtlinien.

2 Mit Stand vom 02.06.2022 setzt sich der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, die sich zum Zeitpunkt des Antrags auf der Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden, derzeit zu zwei Dritteln aus einem staatlichen Anteil (Bundesanteil), der vom BAFA, Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.bafa.de ausgezahlt wird, sowie zu einem Drittel  aus einem Herstelleranteil zusammen, sofern das Fahrzeug nach dem 03.06.2020 und bis zum 31.12.2022 zugelassen wird. Der Erwerb (Kauf oder Leasing) darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden, es sei denn, der jeweilige Fördermittelgeber hat eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschlossen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Das Fahrzeug muss mindestens 6 Monate in Deutschland auf den/die Antragsteller(in) zugelassen werden. Wird das Fahrzeug geleast kann die jeweils volle Fördersumme nur ab einem Leasingzeitraum von mindestens 24 Monaten gewährt werden. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel.  
Beim Erwerb eines neuen reinen Elektrofahrzeugs beträgt der Umweltbonus für Basismodelle bis zu einem BAFA-Nettolistenpreis von 40.000 Euro derzeit 9.000 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 6.000 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 3.000 Euro), von über 40.000 Euro bis zu maximal 65.000 derzeit Euro 7.500 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 5.000 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 2.500 Euro), sofern das Fahrzeug erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird.
Beim Erwerb eines neuen Hybridelektrofahrzeugs beträgt der Umweltbonus für Basismodelle bis zu einem BAFA-Nettolistenpreis von 40.000 Euro derzeit 6.750 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 4.500 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 2.250 Euro), von über 40.000 Euro bis zu maximal 65.000 Euro derzeit 5.625 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 3.750 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 1.875 Euro), sofern das Fahrzeug erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird.
Beim Erwerb eines gebrauchten reinen Elektrofahrzeugs beträgt der Umweltbonus derzeit insgesamt EUR 7.500 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 5.000 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 2.500 Euro), bei einem gebrauchten Hybridelektrofahrzeug derzeit insgesamt 5.625 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 3.750 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 1.875 Euro). Das Fahrzeug muss nach dem 04.11.2019 in der EU erstzugelassen sowie nach dem 03.06.2020 und bis zum 31.12.2022 zweitzugelassen worden sein. Das Fahrzeug darf maximal für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten erstzugelassen gewesen sein und eine Laufleistung von maximal 15.000 Kilometern aufweisen. Das Fahrzeug darf noch nicht durch den Umweltbonus oder eine vergleichbare staatliche Förderung eines anderen Mitgliedsstaates der EU gefördert worden sein. Der Umweltbonus kann gewährt werden, sofern der Kaufpreis des Gebrauchtfahrzeugs maximal einen Schwellenwert erreicht, der aus 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs (brutto, inklusive Sonderausstattung und ohne Berücksichtigung von Preisnachlässen) abzüglich des Bruttoherstelleranteils gebildet wird. Entsprechendes gilt für Leasingfahrzeuge.
Der Herstelleranteil, übernommen von der Volkswagen AG, wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen und mindert somit die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Gewährung des Herstelleranteils am Umweltbonus berechtigt nicht automatisch zum Erhalt des Bundesanteils.
Über die Auszahlung des Bundesanteils entscheidet ausschließlich das BAFA anhand der Förderbedingungen und nach Ihrem Antrag. Der Antrag auf Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus muss spätestens ein Jahr nach Zulassung über das elektronische Antragsformular unter www.bafa.de eingereicht werden. Anträge auf Förderung mit einem verdoppelten Bundesanteil (Innovationsprämie) müssen beim BAFA spätestens bis zum 31.12.2022 gestellt werden.Die Gewährung des Umweltbonus beim Erwerb eines neuen reinen Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs mit gleichen Bundes- und Herstelleranteilen endet spätestens am 31.12.2025. In welcher Höhe und unter welchen Bedingungen der Umweltbonus nach dem 31.12.2022 gewährt wird, ist derzeit noch nicht bekannt.

Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das hier Dargestellte dient ausschließlich Ihrer Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Volkswagen Partner oder unter www.bafa.de.

3 Gemäß den Garantiebedingungen der Volkswagen AG. Im Rahmen des Anwendungsbereiches der Garantie und zu den dort aufgeführten Bedingungen gewährt Volkswagen AG dem Käufer eines fabrikneuen elektrisch betriebenen BEV-Fahrzeuges bei korrektem Gebrauch für acht Jahre (oder bis zu 160.000 Kilometern Fahrleistung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt) eine Garantie, dass die nutzbare Kapazität ihrer Batterie 70% nicht unterschreitet.

Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. 


Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. 


Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.volkswagen.de/wltp, www.audi.de/wltp, www.porsche.com/wltp, www.skoda-auto.de/unternehmen/wltp, und www.seat.de/ueber-seat/wltp-standard.html


Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 erhältlich ist.  


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