Passat GTE mit Umweltbonus - Jetzt bis zu 3.750,- € staatliche Förderung möglich!1
Privat-Leasingangebot
Passat Variant GTE 1.4 TSI DSG Hybrid/Benzin Automatik
Kraftstoffverbrauch komb.: 1,3 l/100 km; Stromverbrauch komb.: 14,6 kWh/100 km, CO₂-Emission komb.: 36 g/km, Effizienzklasse A+++*
Lackierung: Oryxweiß Perlmutteffekt
Erstzulassung: 09.12.2020
Klilometerstand: 11.733
Fahrzeugpreis ab Werk: | 40.448,00€ |
Einmalige Sonderzahlung (Anzahlung, die als staatliche Förderung2 i.H.v. 3.750,-€ erstattet wird. Der Herstelleranteil wurde bereits vom Preis abgezogen): | 3.750,-€2 |
Nettodarlehensbetrag (Anschaffungspreis): | 38.587,62€ |
Sollzinssatz (gebunden) p. a.: | 1,11% |
Effektiver Jahreszins: | 1,11% |
Laufzeit: | 42 Monate |
Jährliche Fahrleistung: | 10.000km |
Gesamtbetrag: | 18.366,- € |
42 mtl. Leasingraten à: |
348,-€1 |
Zzgl. Abholung/ Überführung und Zulassung in Höhe von 170,- € |
+ Ausstattung
Navigation Discover Media
Standheizung mit FB
Leichtmetallräder
Klimaautomatik
LED-Matrix-Scheinwerfer
Digital Cockpit
Anhängevorrichtung anklappbar
Parklenkassistent
Rückfahrkamera
App-Connect u.v.m.
+ Verbrauchs- und Emissionswerte
Kraftstoffverbrauch (NEFZ)
Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,6 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert 14,7 kWh/100 km,
CO₂-Emission kombiniert: 37 g/km
CO2-Effizienzklasse: A+.*
+ Reifenlabel
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1 Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasingvertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Das Angebot gilt für Privatkunden und gewerbliche Einzelabnehmer mit Ausnahme von Sonderkunden für ausgewählte Modelle. Bonität vorausgesetzt. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.volkswagenbank.de und bei uns. Angebote gültig, solange der Vorrat reicht oder bis 30.06.2022. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher.
2 Mit Stand vom 03.01.2022 setzt sich der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, die sich zum Zeitpunkt des Antrags auf der Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden, derzeit zu zwei Dritteln aus einem staatlichen Anteil (Bundesanteil), der vom BAFA, Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.bafa.de ausgezahlt wird, sowie zu einem Drittel aus einem Herstelleranteil zusammen, sofern das Fahrzeug nach dem 03.06.2020 und bis zum 31.12.2022 zugelassen wird. Der Erwerb (Kauf oder Leasing) darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden, es sei denn, der jeweilige Fördermittelgeber hat eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschlossen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Das Fahrzeug muss mindestens 6 Monate in Deutschland auf den/die Antragsteller(in) zugelassen werden. Wird das Fahrzeug geleast kann die jeweils volle Fördersumme nur ab einem Leasingzeitraum von mindestens 24 Monaten gewährt werden. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel. Beim Erwerb eines neuen reinen Elektrofahrzeugs beträgt der Umweltbonus für Basismodelle bis zu einem BAFA-Nettolistenpreis von 40.000 Euro derzeit 9.000 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 6.000 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 3.000 Euro), von über 40.000 Euro bis zu maximal 65.000 derzeit Euro 7.500 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 5.000 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 2.500 Euro), sofern das Fahrzeug erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird.
Beim Erwerb eines neuen Hybridelektrofahrzeugs beträgt der Umweltbonus für Basismodelle bis zu einem BAFA-Nettolistenpreis von 40.000 Euro derzeit 6.750 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 4.500 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 2.250 Euro), von über 40.000 Euro bis zu maximal 65.000 Euro derzeit 5.625 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 3.750 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 1.875 Euro), sofern das Fahrzeug erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird. Beim Erwerb eines gebrauchten reinen Elektrofahrzeugs beträgt der Umweltbonus derzeit insgesamt EUR 7.500 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 5.000 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 2.500 Euro), bei einem gebrauchten Hybridelektrofahrzeug derzeit insgesamt 5.625 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 3.750 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 1.875 Euro). Das Fahrzeug muss nach dem 04.11.2019 in der EU erstzugelassen sowie nach dem 03.06.2020 und bis zum 31.12.2022 zweitzugelassen worden sein. Das Fahrzeug darf maximal für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten erstzugelassen gewesen sein und eine Laufleistung von maximal 15.000 Kilometern aufweisen. Das Fahrzeug darf noch nicht durch den Umweltbonus oder eine vergleichbare staatliche Förderung eines anderen Mitgliedsstaates der EU gefördert worden sein. Der Umweltbonus kann gewährt werden, sofern der Kaufpreis des Gebrauchtfahrzeugs maximal einen Schwellenwert erreicht, der aus 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs (brutto, inklusive Sonderausstattung und ohne Berücksichtigung von Preisnachlässen) abzüglich des Bruttoherstelleranteils gebildet wird. Entsprechendes gilt für Leasingfahrzeuge.
Der Herstelleranteil, übernommen von der Volkswagen AG, wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen und mindert somit die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Gewährung des Herstelleranteils am Umweltbonus berechtigt nicht automatisch zum Erhalt des Bundesanteils. Über die Auszahlung des Bundesanteils entscheidet ausschließlich das BAFA anhand der Förderbedingungen und nach Ihrem Antrag. Der Antrag auf Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus muss spätestens ein Jahr nach Zulassung über das elektronische Antragsformular unter www.bafa.de eingereicht werden. Anträge auf Förderung mit einem verdoppelten Bundesanteil (Innovationsprämie) müssen beim BAFA spätestens bis zum 31.12.2022 gestellt werden. Die Gewährung des Umweltbonus beim Erwerb eines neuen reinen Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs mit gleichen Bundes- und Herstelleranteilen endet spätestens am 31.12.2025. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das hier Dargestellte dient ausschließlich Ihrer Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Volkswagen Partner oder unter www.bafa.de.
Die in dieser Darstellung gezeigten Fahrzeuge und Ausstattungen können in einzelnen Details vom aktuellen deutschen Lieferprogramm abweichen. Abgebildet sind teilweise Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.