Elektroautos und Hybridautos

ID.4 Pure Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 15,6; CO₂-Emission in g/km: kombiniert 0; Effizienzklasse: A+++.

Die Zukunft fährt elektrisch.

Elektromobilität wird bei Volkswagen seit vielen Jahren vorangetrieben und weiterentwickelt. Hier stellen wir Ihnen unsere aktuellen vollelektrischen Modelle vor.

ID. steht nicht nur für elektrisches Fahren, sondern für Ihren ganz persönlichen Raum auf Rädern. So flexibel, dass er Ihnen mehr Freiheit bietet. So intelligent, dass er Sie versteht. Wort für Wort. Und voll innovativer Technologie, die eine neue Dimension vollelektrischer Beschleunigung und Reichweite für alle möglich macht.
Sie haben noch Fragen zum Thema Elektromobilität? Alles Wichtige über Vorteile, Erwerb, Aufladen und Reichweite eines Elektroautos sowie Technologie und Nachhaltigkeit unserer ID. Modelle erfahren Sie hier. 
Sie möchten mehr erfahren? Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

ID. Buzz Pro: Stromverbrauch in kWh/100 km: 18,9 (kombiniert); CO2-Emission kombiniert in g/km: 0; Effizienzklasse: A+++.

Günstiger als gedacht: Elektromobilität

Elektrofahrzeuge sind heute kein Nischenprodukt mehr. Trotzdem glauben immer noch viele Menschen, dass sie teuer sind. Warum das nicht mehr stimmt und wie Sie in Zukunft sogar günstiger unterwegs sind, erfahren Sie bei uns in den Autohäusern.

Folgende Vorteile bietet Ihnen ein E-Auto:

  • Staatliche Förderung + Herstelleranteil am Umweltbonus1,2 für Neu- und Gebrauchtwagen

  • Batterie-Garantie3 über acht Jahre oder 160.000 km

  • Steuervorteile von Elektroautos und Plug-In-Hybriden bei der Dienstwagenregelung

ID.4 GTX: Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 17,2-15,8; CO2-Emission in g/km: kombiniert 0; Effizienzklasse: A+++.

Staatliche Förderung Umweltbonus2 der E-Auto-Kunden

Es ist kein Geheimnis, dass E-Autos ihren Preis haben. Aber berücksichtigt man die verschiedenen staatlichen Förderungen wird auch Elektromobilität finanziell attraktiv.

Bis 31.12.22:

Der Umweltbonus2 bei einem Neuwagenerwerb für Privat- sowie für Gewerbekunden beträgt insgesamt bis zu 9.000 Euro2 für vollelektrische Fahrzeuge und bis zu 6.750 Euro2 für Plug-in-Hybride.

Beim Erwerb eines gebrauchten reinen Elektrofahrzeugs beträgt der Umweltbonus derzeit insgesamt 7.500 Euro2, bei einem gebrauchten Hybridelektrofahrzeug derzeit insgesamt 5.625 Euro2.

ID.3 Pro Performance: Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 13,5-12,9; CO2-Emission in g/km: kombiniert 0; Effizienzklasse: A+++.

Staatliche Förderung Umweltbonus2 ab 2023 (Stand: 08/2022)

Der aktuellen Pressemitteilung vom 26.7.22 des Bundesamtes für Wirtschaft und Klimaschutz lässt sich die angedeutete Neuerung des Umweltbonus zur Förderung von Elektromobilität wie folgt entnehmen, diese ist jedoch noch nicht durch das Bundes-Kabinett final beschlossen.
Die Förderung von Plug-In-Hybridfahrzeugen wird bis zum 31.12.2022 in der aktuellen Form weitergeführt. Ab 1.1.2023 erhalten Plug-In-Hybridfahrzeuge keine Förderung mehr durch den Umweltbonus.
Steuervorteile von Elektroautos und Plug-In-Hybriden bei der Dienstwagenregelung sollen laut der nun erzielten Einigung beibehalten werden.

Eckpunkte des neuen Plans zur Förderung der E-Fahrzeuge:

Förderungsregelung für E-Fahrzeuge ab dem 1. Januar 2023:
Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: Förderung 4.500 Euro
Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: Förderung 3.000 Euro.

Förderungsregelung für E-Fahrzeuge ab dem 1. September 2023:
Die Förderung wird ab diesem Datum nur noch auf Privatpersonen beschränkt.

Förderung ab dem 1. Januar 2024:
Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro: Förderung 3.000 Euro.
Fahrzeuge mit höherem Nettolistenpreis erhalten keine Förderung mehr.

Eckpunkte zu Förderantrag und den Förderanteilen:

Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt. Bei den oben genannten Fördersätzen handelt es sich jeweils um den Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie. Der Anteil der Hersteller soll, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen. Hierzu ist das BMWK mit den Herstellern im Austausch.

Zur Pressemitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: BMWK - Habeck: „Umweltbonus wird ab Januar 2023 konsequent auf Klimaschutz ausgerichtet“

Zum Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: BAFA - Elektomobilität

0,5-Prozent-Regel für elektrische Dienstwagen

Sehr interessant ist auch die 0,5-Prozent-Regel für elektrische Dienstwagen. Außerdem gibt es bei der Installation von Ladepunkten je nach Bundesland Unterstützung.

Durch zusätzliche staatliche Förderungen für Gewerbekunden gewinnt eine Misch- oder vollelektrische Flotte immer mehr an Attraktivität. Wir unterstützen Sie gerne die richtigen Modelle für Ihre Mitarbeiter zu finden, die richtige Wahl der Ladeinfrastruktur zu treffen und alle möglichen Förderungen zu erhalten. Kommen Sie einfach auf uns zu.

Golf GTE: Kraftstoffverbrauch in l/100 km: kombiniert 1,7; Stromverbrauch in kWh/100 km: kombiniert 10,7; CO₂-Emission in g/km: kombiniert 38; Effizienzklasse: A+++.

Batterie wird wieder voll

Elektromobilität wird zunehmend unseren Alltag bestimmen. Vielleicht bald auch Ihren. Dann können Sie sich von alten Gewohnheiten lösen und werden feststellen, dass vieles einfacher geworden ist. So können Sie zum Beispiel Ihr Elektroauto aufladen, während Sie schlafen, arbeiten oder einkaufen gehen. Die zahlreichen Ladestationen unterwegs oder direkt bei Ihnen zu Hause liefern Ihnen jederzeit den Strom.

Zu Hause laden:
-> An der eigenen Steckdose mit dem dazugehörigen Ladestecker über Nacht
-> Über die Wallbox den ID.Charger von Elli

Unterwegs an öffentlichen Ladestationen:
-> We Charge an über 300.000 Ladepunkten in ganz Europa*

* Die Ladetarife, die Ladekarte sowie die ID. Charger-Modelle sind ein Angebot der Volkswagen Group Charging GmbH (Elli).

Immer größere Reichweiten.
Schneller laden. Weiter fahren.

Sie machen sich Sorgen über die elektrische Reichweite? Während dieser Punkt in den vergangenen Jahren noch eine berechtigte Hürde beim Kauf eines E-Autos war, gehört dies glücklicherweise der Vergangenheit an. Die stetige Optimierung der Batterien und des Ladeprozesses hat bei den aktuellen Modellen Reichweiten von mehr als 500 km erreicht – die E-Autos stehen der Reichweite von verbrennungsmotobetriebenen Fahrzeugen in nichts mehr nach. Bei einem durchschnittlichen Arbeitsweg reicht es also, wenn Sie Ihr Fahrzeug einmal die Woche aufladen.

Fragen & Antworten

Sie haben noch Fragen? Wir beantworten sie gerne.

Kontaktformular

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Wenn Sie uns über das Kontaktformular ansprechen, d.h.durch Klick auf den nachfolgenden Button Ihre Anfrage übersenden,werden wir Ihre Angaben aus dem Formular zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage bzw. Kontaktaufnahme verwenden. Eine Verarbeitung Ihrer Daten zu anderen Zwecken oder eine Weiterleitung an Dritte findet nicht statt. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich aus Art. 6 (1) lit b. DSGVO. Unsere vollständige Datenschutzerklärung  finden Sie hier: Datenschutzhinweis

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1 Das hier Dargestellte dient ausschließlich Ihrer Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Über Ihren Antrag auf Gewährung des Bundesanteils entscheidet ausschließlich das BafA anhand seiner Förderrichtlinien.

2 Mit Stand vom 02.06.2022 setzt sich der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, die sich zum Zeitpunkt des Antrags auf der Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden, derzeit zu zwei Dritteln aus einem staatlichen Anteil (Bundesanteil), der vom BAFA, Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.bafa.de ausgezahlt wird, sowie zu einem Drittel  aus einem Herstelleranteil zusammen, sofern das Fahrzeug nach dem 03.06.2020 und bis zum 31.12.2022 zugelassen wird. Der Erwerb (Kauf oder Leasing) darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden, es sei denn, der jeweilige Fördermittelgeber hat eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschlossen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Das Fahrzeug muss mindestens 6 Monate in Deutschland auf den/die Antragsteller(in) zugelassen werden. Wird das Fahrzeug geleast kann die jeweils volle Fördersumme nur ab einem Leasingzeitraum von mindestens 24 Monaten gewährt werden. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel.  
Beim Erwerb eines neuen reinen Elektrofahrzeugs beträgt der Umweltbonus für Basismodelle bis zu einem BAFA-Nettolistenpreis von 40.000 Euro derzeit 9.000 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 6.000 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 3.000 Euro), von über 40.000 Euro bis zu maximal 65.000 derzeit Euro 7.500 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 5.000 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 2.500 Euro), sofern das Fahrzeug erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird.
Beim Erwerb eines neuen Hybridelektrofahrzeugs beträgt der Umweltbonus für Basismodelle bis zu einem BAFA-Nettolistenpreis von 40.000 Euro derzeit 6.750 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 4.500 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 2.250 Euro), von über 40.000 Euro bis zu maximal 65.000 Euro derzeit 5.625 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 3.750 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 1.875 Euro), sofern das Fahrzeug erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird.
Beim Erwerb eines gebrauchten reinen Elektrofahrzeugs beträgt der Umweltbonus derzeit insgesamt EUR 7.500 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 5.000 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 2.500 Euro), bei einem gebrauchten Hybridelektrofahrzeug derzeit insgesamt 5.625 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 3.750 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 1.875 Euro). Das Fahrzeug muss nach dem 04.11.2019 in der EU erstzugelassen sowie nach dem 03.06.2020 und bis zum 31.12.2022 zweitzugelassen worden sein. Das Fahrzeug darf maximal für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten erstzugelassen gewesen sein und eine Laufleistung von maximal 15.000 Kilometern aufweisen. Das Fahrzeug darf noch nicht durch den Umweltbonus oder eine vergleichbare staatliche Förderung eines anderen Mitgliedsstaates der EU gefördert worden sein. Der Umweltbonus kann gewährt werden, sofern der Kaufpreis des Gebrauchtfahrzeugs maximal einen Schwellenwert erreicht, der aus 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs (brutto, inklusive Sonderausstattung und ohne Berücksichtigung von Preisnachlässen) abzüglich des Bruttoherstelleranteils gebildet wird. Entsprechendes gilt für Leasingfahrzeuge.
Der Herstelleranteil, übernommen von der Volkswagen AG, wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen und mindert somit die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Gewährung des Herstelleranteils am Umweltbonus berechtigt nicht automatisch zum Erhalt des Bundesanteils.
Über die Auszahlung des Bundesanteils entscheidet ausschließlich das BAFA anhand der Förderbedingungen und nach Ihrem Antrag. Der Antrag auf Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus muss spätestens ein Jahr nach Zulassung über das elektronische Antragsformular unter www.bafa.de eingereicht werden. Anträge auf Förderung mit einem verdoppelten Bundesanteil (Innovationsprämie) müssen beim BAFA spätestens bis zum 31.12.2022 gestellt werden.Die Gewährung des Umweltbonus beim Erwerb eines neuen reinen Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs mit gleichen Bundes- und Herstelleranteilen endet spätestens am 31.12.2025. In welcher Höhe und unter welchen Bedingungen der Umweltbonus nach dem 31.12.2022 gewährt wird, ist derzeit noch nicht bekannt.

Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das hier Dargestellte dient ausschließlich Ihrer Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Volkswagen Partner oder unter www.bafa.de.

3 Gemäß den Garantiebedingungen der Volkswagen AG. Im Rahmen des Anwendungsbereiches der Garantie und zu den dort aufgeführten Bedingungen gewährt Volkswagen AG dem Käufer eines fabrikneuen elektrisch betriebenen BEV-Fahrzeuges bei korrektem Gebrauch für acht Jahre (oder bis zu 160.000 Kilometern Fahrleistung, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt) eine Garantie, dass die nutzbare Kapazität ihrer Batterie 70% nicht unterschreitet.

* Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp

Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de/co2) unentgeltlich erhältlich ist.

** Preisvorteil gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung (UPE) des Herstellers für ein vergleichbar ausgestattetes Neufahrzeug.

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